Neonazi-Schläger im holländischen Knast
Niederlande (Rotterdam) – Ein Gericht im niederländischen Dordrecht hat den deutschen Neonazi Michael Krick (29) zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zehn Monate auf Bewährung.
Nach einem Neonazi-Gelage am 20. Mai in einer Gaststätte in Papendrecht bei Rotterdam, bei dem Nazilieder gesungen und der Hitler-Gruß gezeigt wurden, hatte Krick gemeinsam mit Gesinnungskameraden einen Schwarzen überfallen und misshandelt. Er wurde mit einer abgebrochenen Bierflasche attackiert und mit Tritten eingedeckt, als er am Boden lag. Eine Gehirnerschütterung, gebrochene Rippen, ausgeschlagene Zähne und eine – vermutlich bleibende – Augenverletzung waren die Folge. Das Gericht sah in Krick den Haupttäter. Zwei weitere Angeklagte wurden zu 24 beziehungsweise 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei bei Krick und dessen Freundin 43 T-Shirts mit dem Aufdruck „Destroy Zionism“ und weitere Shirts mit dem Text „Combat 18“ gefunden. In Deutschland ist der 29-Jährige bereits unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung eines Polizisten, Volksverhetzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verbotener Organisationen vorbestraft. (ts)
Quelle
Bnr [09.10.06]
Nach einem Neonazi-Gelage am 20. Mai in einer Gaststätte in Papendrecht bei Rotterdam, bei dem Nazilieder gesungen und der Hitler-Gruß gezeigt wurden, hatte Krick gemeinsam mit Gesinnungskameraden einen Schwarzen überfallen und misshandelt. Er wurde mit einer abgebrochenen Bierflasche attackiert und mit Tritten eingedeckt, als er am Boden lag. Eine Gehirnerschütterung, gebrochene Rippen, ausgeschlagene Zähne und eine – vermutlich bleibende – Augenverletzung waren die Folge. Das Gericht sah in Krick den Haupttäter. Zwei weitere Angeklagte wurden zu 24 beziehungsweise 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei bei Krick und dessen Freundin 43 T-Shirts mit dem Aufdruck „Destroy Zionism“ und weitere Shirts mit dem Text „Combat 18“ gefunden. In Deutschland ist der 29-Jährige bereits unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung eines Polizisten, Volksverhetzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verbotener Organisationen vorbestraft. (ts)
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Bnr [09.10.06]
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