Garmisch-Partenkirchen: Bizarres Urteil in Oberbayern
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gestern den Münchner Politikwissenschaftler David G. wegen Verstoßes gegen den §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Sein "Vergehen": Er hatte eine Anzahl von Anti-Nazi-Flyern mit der Abbildung eines islamistischen Kampftrupps, der kollektiv den Nazi-Gruß zeigt, im Rucksack gehabt ...lesen
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