Schwedt: Verherrlichung von Waffen-SS bestraft
Zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Schwedt einen Neonazi aufgrund der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verurteilt. Damit wird die SS-Verherrlichung wieder bestraft, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2005 eine Verurteilung nach §86a Strafgesetzbuch (StGB) abgelehnt hatte. ...lesen
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