Mecklenburg-Vorpommern: NPD darf Verfassungsschutz nicht überwachen
Die rechtsextreme NPD darf künftig den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit überwachen. Mit diesem Ziel beschloss der Schweriner Landtag am 14. März 2007 laut Medienberichten gegen die Stimmen der sechs NPD-Abgeordneten ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes. Danach soll der bisherige Anspruch entfallen, dass jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) vertreten ist. ...lesen
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