Niedersachsen: Polizeieinsatz bei Anti-NPD-Demonstration war rechtswidrig
Das Braunschweiger Verwaltungsgericht hat den Polizeieinsatz gegen eine NPD-Gegendemonstration im Juni 2005 am 28. Februar 2007 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Arzt, der an den Protesten beteiligt war. Polizisten hatten eine Straßenkreuzung von 500 bis 700 NPD-Gegnern geräumt. Für die Demonstranten galt laut Gericht jedoch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. ...lesen
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