Ebersberg: Zweifelhafter Zustand
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München II soll offenbar ein Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortungsfähigkeit der rechtsextremen Szene-Rechtsanwältin Sylvia Stolz (Ebersberg, Bayern) erstellt werden.
Bislang weigerte sich Stolz jedoch, sich untersuchen zu lassen. In einem Schreiben an das Amtsgericht Ebersberg vom 14. Mai dieses Jahres lamentiert Stolz (Jg. 1963), Lebensgefährin des zurzeit inhaftierten Holocaust-Leugners Horst Mahler, über „Justizbarbarei“ und erklärt: „Genauer gesagt, der Wind von Guantanamo Bay ist bereits deutlich zu spüren. Nun sollen wohl Personen, die eine bestimmte Meinung vertreten bzw. deren Vertreter verteidigen, vollständig entrechtet und regelrecht zum Freiwild werden.“ Stolz wird von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen, im Oktober 2006 volksverhetzende Flugblätter in Ebersberg verteilt zu haben. In dem Flugblatt, das unter dem Namen der Beschuldigten abgefasst war, finden sich unter anderem folgende Sätze: „Halten Sie sich stets vor Augen, dass es für die Menschheit zweifellos entsetzlich wäre, wenn sich herausstellen würde, dass die Deutschen keine Massenmörder und Verbrecher sind und die Geschichte – ohne den Holocaust – grundlegend umgeschrieben werden müsste.“ Durch dieses Schreiben, so die Staatsanwaltschaft, „bringt die Beschuldigte zum Ausdruck, dass sie den Massenmord an den Juden während der Herrschaft des Dritten Reichs für nicht geschehen hält.“ (am)
Quelle
Bnr [31.05.07]
Bislang weigerte sich Stolz jedoch, sich untersuchen zu lassen. In einem Schreiben an das Amtsgericht Ebersberg vom 14. Mai dieses Jahres lamentiert Stolz (Jg. 1963), Lebensgefährin des zurzeit inhaftierten Holocaust-Leugners Horst Mahler, über „Justizbarbarei“ und erklärt: „Genauer gesagt, der Wind von Guantanamo Bay ist bereits deutlich zu spüren. Nun sollen wohl Personen, die eine bestimmte Meinung vertreten bzw. deren Vertreter verteidigen, vollständig entrechtet und regelrecht zum Freiwild werden.“ Stolz wird von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen, im Oktober 2006 volksverhetzende Flugblätter in Ebersberg verteilt zu haben. In dem Flugblatt, das unter dem Namen der Beschuldigten abgefasst war, finden sich unter anderem folgende Sätze: „Halten Sie sich stets vor Augen, dass es für die Menschheit zweifellos entsetzlich wäre, wenn sich herausstellen würde, dass die Deutschen keine Massenmörder und Verbrecher sind und die Geschichte – ohne den Holocaust – grundlegend umgeschrieben werden müsste.“ Durch dieses Schreiben, so die Staatsanwaltschaft, „bringt die Beschuldigte zum Ausdruck, dass sie den Massenmord an den Juden während der Herrschaft des Dritten Reichs für nicht geschehen hält.“ (am)
Quelle
Bnr [31.05.07]
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