Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat zur Untermauerung eines Urteils[1], das dem Bundesjustizministerium[2] die Aufbewahrung personenbezogener Daten über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs untersagt, schwere Strafen angekündigt. Laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss[3] (PDF-Datei) vom 10. Januar (Az. 5 C 314/06) droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich. Der Richter folgte damit einem Antrag des Klägers, des im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung[4] aktiven Juristen Patrick Breyer. ...lesen
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