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Wednesday, March 19, 2008

BVG: Vorratsdatenspeicherung teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungs- gericht (BVG) hat das Gesetz zur Vorratsdaten- speicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. So dürfen die Verbindungsdaten zwar bei den Telefon- unternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Nach dem Eilbeschluss des Gerichts dürfen die Daten ein halbes Jahr lang gespeichert werden, jedoch nur für Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat an die Behörden weiter geleitet werden, hieß es. Dies war zuvor einfacher möglich. Die Eilanträge von acht Beschwerde- führern, darunter die Politiker Petra Pau (DIE LINKE) und Burkhard Hirsch (FDP), hatten damit teilweise Erfolg. ...lesen

Siehe auch:

Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
Auflagen aus Karlsruhe
Es steht 12:0 für die Datenschützer
Kläger feiern Etappensieg - Regierung auch
Kläger fordern Zypries' Rücktritt
Richter erfreuen Opposition und Musikpiraten
Daten auf Halde [20.03.08]
»Eine endgültige Entscheidung kommt hoffentlich noch 2008« (AK Vorratsdatenspeicherung)
Karlsruhe bremst Speicherwahn
"Grundrechte bei Zypries und Schäuble nicht in guten Händen"
Opposition will Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stoppen


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