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Thursday, May 29, 2008

DVU-Chef darf geladenen Revolver tragen

Gerhard Frey darf seine Waffe behalten: Der Freistaat Bayern ist zum wiederholten Mal mit dem Versuch gescheitert, dem Chef der rechtsextremen DVU den Besitz eines Revolver zu verbieten. Das Innenministerium hatte 1994 zum ersten Mal versucht, Frey seinen Waffenschein zu entziehen.
Seit über zehn Jahren wird vor Gerichten gestritten, ob Gerhard Frey sein Waffenschein entzogen werden kann - bislang ohne Erfolg. Nach dem Münchner Verwaltungsgericht bestätigte auch der übergeordnete Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der DVU-Chef und Verleger des rechten Propagandablatts "National-Zeitung" seinen Waffenschein behalten darf. Die Richter wiesen in der zweiten Instanz die Berufung des Freistaats ab. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Nun bleibt dem Innenministerium ein letzter Weg: Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Das werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher. ...lesen

Siehe auch:

DVU-Chef Frey darf Waffe tragen
DVU-Chef darf weiterhin eine Waffe tragen [30.05.08]
Rechtsextremer DVU-Chef darf geladenen Revolver tragen
Revolver für einen Rechtsextremen