Kiel: Gefälligkeitsaussage
Der 29-jährige Angeklagte hatte als presserechtlich Verantwortlicher der Partei-Periodika „Schleswig-Holstein-Stimme“ dort in der Ausgabe 16/2006 eine Karikatur mit einem Hakenkreuz auf einem Osterei veröffentlicht, entnommen einer Publikation aus dem Jahr 1933 von der linksliberalen Satirezeitschrift „Kladderadatsch.“ Mit dem eigenen Zusatz, das Ei sei nicht als Malvorlage gedacht, höchstens nur, wenn der Staatsanwalt es nicht finde, hatte er das Motiv provokativ versehen. Genau in diesem Gesamtkontext wertete das Gericht den Abdruck weder als Satire, noch als historisch aufklärende Darstellung. Erst im Verfahren der zweiten Instanz räumte Lütkes Verteidiger Christian Bangert (38) nun ein, er habe bei Prüfung der damaligen Vorlage keine rechtliche Beanstandung entdecken können. Das Gericht schenkte dieser unter Eid getätigten Aussage jedoch keinen Glauben, sprach vielmehr von einer Gefälligkeitseinlassung, um eine mögliche Strafe von Lütke abzuwenden oder abzumildern. Bangert ist Parteikamerad und kandidierte zuletzt erst bei den Kommunalwahlen in Kiel für die NPD. Dem Rechtsanwalt drohen nun strafrechtliche und berufsständische Schritte wegen möglichen Meineids. Lütke wurde ferner verurteilt, im Zusammenhang mit einem ins Internet gestellten Bericht über eine Hausdurchsuchung in seinen Privaträumen ehrverletzende Formulierungen und Falschanschuldigungen gegen einen Polizeibeamten benutzt zu haben. Wegen Landfriedensbruches ist Lütke bereits einmal verurteilt worden. (hf)
Quelle
Bnr [26.06.08]
Siehe auch:
Zum Thema:
SH: Drohungen gegen Richter nach Urteil gegen NPD-Funktionär [07.07.08]
Kieler Richter von Neonazis bedroht [08.07.08]
Die Rechte zeigt ihr wahres Gesicht [10.07.08]
Neonazis bedrohen Richter
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