Erste Hilfe auf Befehl
Bundestag regelt Zwangsverpflichtung von Rotkreuzmitarbeitern fürs Militär
Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative mit einer notwendigen Angleichung nationalen Rechts an das Völkerrecht. Bislang sei der Rechtsstatus des DRK improvisiert, weil das Bundesverfassungsgericht 1957 festgestellt hat, daß »das Deutsche Rote Kreuz nach der Kapitulation von der Militärregierung aufgelöst und sein Vermögen gesperrt worden ist«. Das DRK-Gesetz von 1937 gelte nur provisorisch weiter und sei zudem von NS-Terminologie durchsetzt. ...lesen
Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative mit einer notwendigen Angleichung nationalen Rechts an das Völkerrecht. Bislang sei der Rechtsstatus des DRK improvisiert, weil das Bundesverfassungsgericht 1957 festgestellt hat, daß »das Deutsche Rote Kreuz nach der Kapitulation von der Militärregierung aufgelöst und sein Vermögen gesperrt worden ist«. Das DRK-Gesetz von 1937 gelte nur provisorisch weiter und sei zudem von NS-Terminologie durchsetzt. ...lesen
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