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Thursday, October 05, 2006

Problemfeld Heisenhof

„Arbeitseinsatz“
Auf dem „Heisenhof“ herrscht trotz fehlender Nutzungsgenehmigung reges Treiben – die Behörden unternehmen nichts.
Wenn einer der Jugendlichen auf dem „Heisenhof“ in Dörverden seine Softair-Pistole nicht auf Passanten gerichtet hätte, dann wäre es den Verdener Behörden wohl entgangen, dass sich die rassistische „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft“, wie bereits im Mai dieses Jahres für ein verlängertes Wochenende, vom Freitag den 29. September bis Dienstag den 3. Oktober, auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände von Jürgen Rieger aufhielt. Abends waren die Gebäude der ehemaligen Standortkommandantur hell erleuchtet, tagsüber strichen etwa 20 Rieger-Anhänger die Fenster, säuberten Dachrinnen oder sägten Äste entzwei.
Ein Junge zielte am Sonntag nachmittag mit einem „pistolenähnlichen Gegenstand“ auf Beobachter, die sich von der Landstraße aus das braune Treiben auf dem Heisenhof anschauten. Sofort rückte Polizei mit schusssicheren Westen an. Immerhin hatten Anwohner immer wieder von Schüssen berichtet und im Jahr zuvor war eine Gaspistole auf dem Gelände gefunden worden, mit der zuvor auf einen Migranten geschossen worden sein soll. Zudem fand die Polizei 2004 bei einem der damaligen Bewohner des Heisenhofes scharfe Waffen im Kofferaum, nach dem es einen Unfall vor dem Gelände gegeben hatte.
Als der richterliche Durchsuchungsbefehl am Sonntag dann nach Stunden endlich vorlag, fuhren Polizisten und Beamte des Landratsamtes auf dem Gelände der „Wilhelm Tietjen Stiftung“ vor. Jürgen Rieger war bereits vorbereitet und händigte ihnen das „Spielzeuggerät“ sofort aus, um damit einer Durchsuchung der Gebäude zuvorzukommen. Seine Taktik ging auf. „Eine konkrete Bedrohungssituation habe nicht vorgelegen“, so einer der Beamten, deshalb habe man sich sofort wieder zurückgezogen.
Anfang September hatte das Verwaltungsgericht in Stade die Klage Riegers gegen ein Nutzungsverbot abgelehnt und erneut daraufhin gewiesen, dass baurechtliche Genehmigungen fehlten und es keinen Bebauungsplan gäbe, dieser wäre eine Grundvoraussetzung für die Nutzung als Tagungsstätte. Der Hamburger Rechtsanwalt sah sich daraufhin als Opfer der „Mediendiktatur Bundesrepublik“, berichtete das „Stader Tageblatt“. „Ich bin Bürger dieses Staates. Ich habe ein Recht, mein Eigentum zu nutzen. Ich werde außerhalb des Grundgesetzes gestellt.“, so zitierte das „Tageblatt“ Rieger
Im diesem Sinne rechtfertigte Rieger auch den aktuellen „Arbeitseinsatz zur Instandhaltung der Gebäude“. Und tatsächlich – gegen das tagelange Aufhalten und Wohnen auf dem Heisenhof unternahmen die Behörden auch diesmal nichts. [Andrea Röpke]

Quelle
Bnr [05.10.06]


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