antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Wednesday, August 01, 2007

AntiraAktivistin zu 5 Monaten Haft verurteilt

"Wie soll sich die Gesellschaft sonst gegen solche unverbesserlichen Leute schützen? (...) Der Gesetzgeber sieht nach Bewährungsstrafe eben nur noch Haft vor.", so Richterin Birkmann vom Amtsgericht Berlin am 31. Juli 2007 in einer Verhandlung wegen Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Die Haftstrafe setzt sich aus drei Verfahren zusammen, die zusammengezogen wurden.
Die Angeklagte Andrea wurde beschuldigt am 19. August 2006 einen Naziaufmarsch (Rudolf-Hess-Ersatzmarsch http://de.indymedia.org/2006/08/155276.shtml) in Berlin, durch Verbringen von Gegenständen auf die Fahrbahn, behindert zu haben. Außerdem hatte sie gefährliche Gegenstände wie ein Taschenmesser und Pfefferspray dabei. Das Gericht entschied sich für zwei Monate Haft wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. ...lesen