Tübingen: Bewährung in der Berufung
Das Amtsgericht Reutlingen hatte den 60-jährigen Heinzmann im Dezember 2006 zu einer Haftstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte im Juli 2006 vor seiner Wohnung in Wannweil ein Plakat aufgehängt, auf dem von "jüdischen Landräubern" die Rede war. Heinzmann sei es nicht nur um eine Kritik am Staat Israel gegangen, hatte das Gericht geurteilt, sondern auch um eine pauschale Verurteilung von Angehörigen des jüdischen Glaubens. Angesichts der neun Vorstrafen von Heinzmann lehnte das Amtsgericht ab, die Strafe zur Bewährung auszusetzen ...lesen
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