Neonazis wollen Recht sprechen
Justizminister Harald Schliemann (CDU) hat gestern die Thüringer erneut aufgerufen, sich für die Schöffenämter zu bewerben. Zugleich ging er indirekt auf die NPD-Aktivitäten bei der aktuellen Schöffenwahl ein. Dem MDR Thüringen Journal sagte der Minister, er hoffe, dass die zuständigen Ausschüsse "genügend personelle Alternativen hätten und "die Geeignetsten für das Ehrenamt benannt werden könnten.
Der Vorsitzende des Thüringer Richterbundes, Andreas Becker, sagte, möglicherweise lasse es sich nicht verhindern, dass ein Rechtsextremer Schöffe werde. Er vertraue aber auf die "Selbstreinigungskräfte der Gerichte. "In dem Moment, wo ein Laienrichter seine politische Gesinnung in die Verfahren einbringt, wird er ausgeschlossen."
Die Thüringer NPD hatte Ende Dezember mitgeteilt, dass einige Mitglieder eine Bewerbung als Jugendschöffe eingereicht hätten. Sie sollten - nach der Lesart von Neonazis - "schon jetzt die Chance beim Schopfe ergreifen, unsere Vorstellungen von Recht, Gesetz und Moral auch aktiv in die Rechtsprechung einfließen zu lassen". Patrick Wieschke, Landesgeschäftsführer der NPD in Eisenach, frohlockte: "Über ein Amt als Jugendschöffe können unsere Mitglieder einflussreicher denn je am gesellschaftlichen Prozess teilhaben und dann auch als Teil der Judikative junge Menschen entsprechend beeinflussen." Für den Fall, dass NPD-Mitglieder zu Schöffen ernannt werden, wollen die Rechtsextremisten keine Namen und Gerichtsstandorte nennen, sondern "ausnahmsweise darauf Wert legen, im Hintergrund den gewünschten gesellschaftlichen Veränderungsprozess voranzutreiben", hieß es.
Im vergangenen Jahr war mehrfach öffentlich geworden, dass Rechtsextremisten sozial klingende Vereine für ihre Zwecke unterwandert oder selbst gegründet hatten. So machte die Landessprecherin von Bündnis90/Die Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, darauf aufmerksam, dass Kai Uwe Trinkaus, Kreischef der NPD in Erfurt, mit Postwurfsendungen als Vorsitzender des Pro Kid e.V. um Spenden für Alleinerziehende und sozial Benachteiligte warb.
Bevor die Amtsgerichte die Schöffenlisten benennen, treffen Gemeinden und Landkreise sowie Jugendhilfeausschüsse eine Vorauswahl anhand der Bewerber- oder Vorschlagslisten. Die Amtsperiode der aktuell gesuchten Schöffen beginnt 2009 und dauert fünf Jahre. Schöffen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Sie dürfen selbst weder vorbestraft noch insolvent sein.Quelle
OTZ.de [08.01.08]
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