antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Saturday, April 19, 2008

Erneute Bewährungsstrafen für Nazischläger

Das Rastatter Amtsgericht urteilte erneut milde gegen zwei vorbestrafte Neonazis.

Am 17.April 2008 fand sich das Rastatter Jugendschöffengericht zusammen, um in dem Strafverfahren gegen zwei vorbestrafte Neonazischläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu entscheiden.
Verhandelt wurde eine Reihe von gewalttätigen Straftaten. Der einschlägig vorbestrafte Neonazi Ronny B. ging mit einer einjährigen Bewehrungsstrafe, verhängt vom Amtsgericht Bühl (2006) in die Verhandlung. Damals verübte Er mit dem Mitangeklagten L. und mit weiteren Kameraden an „Führers“-Geburtstag (20.04.) eine Reihe von Straftaten mit eindeutigem rechtsextremem Hintergrund,
(Hintergrund: http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=tfr2006421-1287D)
welcher von der damaligen Staatsanwaltschaft allerdings nicht geahndet wurde. Es wurde als blöder Jungendstreich verharmlost. Interessant scheint bei dieser Geschichte vor allem, dass der Verteidiger Herr Harsch war, welcher gerne rechtsextreme Mandanten vertritt.
(Hintergrund http://de.indymedia.org/2008/02/207086.shtml) ...lesen