Zum Pinkeln abmelden - Kundgebung abgesagt
Obwohl das neue bayerische Versammlungsrecht noch in Arbeit ist, erlaubt das derzeit geltende Recht offenbar bereits folgende eigenartige Demoauflage: "Teilnehmern der Kundgebung ist untersagt, diese zu verlassen und wieder zu betreten". Im konkreten Fall handelt es sich um eine Versammlungsauflage, die von den Behörden im unterfränkischen Marktheidenfeld erlassen wurde. Dort meldete das "Bündnis gegen Rechts" eine Kundgebung als Gegenaktion zu einer Veranstaltung militanter Rechter am 14. Juni 2008 an. Der Antifaschist und Versammlungsleiter David O. meint dazu: "Ich möchte nicht, dass Menschen, die sich gegen Nazis engagieren wollen, ihren Protest in einem Polizeikäfig ohne jegliche Außenwirkung und unter erheblicher Einschränkung ihrer Versammlungs- und Bewegungsfreiheit äußern müssen". ...lesen
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