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Tuesday, September 16, 2008

Tätowierung: Job weg

Die Entlassung eines Beamten der Bundespolizei auf Probe wegen einer "Landser"-Tätowierung ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnte den Antrag des Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
Der Antragsteller habe nach Ansicht der 2. Kammer durch die Tätowierung in erheblichem Maße gegen seine Beamtenpflicht verstoßen, teilte das Gericht am Freitag mit. Diese hätte bei einem Beamten auf Lebenszeit zumindest die Kürzung der Dienstbezüge zur Folge gehabt. Gegen den Beschluss vom 20. August legte der Mann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

Der Mitteilung zufolge hat sich der Polizist Anfang 2005 auf seinem Rücken halbseitig das Bild eines Wehrmacht-Soldaten des Deutschen Reiches, aber ohne Hakenkreuz, farbig tätowieren lassen. Dies sei vom Dienstherrn zunächst unentdeckt geblieben, hieß es. Auch wenn es sich bei der Tätowierung nicht um Verwenden oder Darstellen eines verbotenen nationalsozialistischen Kennzeichens handele, lasse die auffallend große und symbolträchtige Tätowierung den Eindruck zu, dass mit marktschreierischer Werbung für ein bestimmtes Gedankengut eingetreten werde.

Das Gericht ging jedoch nicht davon aus, dass der Mann als rechtsextremistisch einzustufen sei. ...lesen