Berlin - Prozess gegen Neonazi Alexander B.
Gestern, am 11. Mai 2009, fand im Berliner Kriminalgericht der Prozess gegen den bekannten Berliner Neonazi Alexander B. statt. Dem Neonazi wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Zwei Anklagepunkte, die Beleidigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, gestand B., bei der Körperverletzung, geschehen bei einem Angriff einer Gruppe Neonazis gegen Antifas, wollte B. nicht direkt beteiligt gewesen sein.
Zu Beginn gab es jedoch einige Verwirrung um den Raum in dem der Prozess stattfinden sollte. Angekündigt war Raum B129, ein Gross-Gerichtssaal der zu einen Hochsicherheitssaal umfunktioniert werden kann. Doch kommerzielle Medien waren an Alexander B.´s Übergriffe nicht interessiert und auch die erwarteten grossen Gruppen von Anti-Antifas bzw. gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen "Linken und Rechten" blieben aus. Der Prozess wurde in den kleinen Gerichtssaal C109 verlegt, trotzdem beobachteten zwei Polizisten in ziviler Kleidung den Prozess. Nur ein Anti-Antifa begleitete den Angeklagten und etwa 10 vermutlich antifaschistische ProzessbeobachterInnen begleiteten die Farce.Der Anklageschrift zufolge hatte B. am 22. August 2007 eine Wohnungsdurchsuchung bei der u.a. Plakate gefunden wurden, auf denen zu einer "Rudolf-Heß-Gedenkwoche" aufgerufen wurde, zudem Figuren im Stil der Hitlerjugend darauf zu sehen waren. (vgl. http://de.indymedia.org/2009/01/239416.shtml - Jugendstrafe wegen Angriff auf Antifaschisten) Ein weiterer Anklagepunkt bezog sich auf eine Beleidigung, ...lesen
Siehe auch:
Berlin - Urteil gegen Neonazi Alexander B. [28.05.09]
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