Skinheadkonzert zu Recht beendet
Wenn konkrete Gefahr besteht, dass Straftaten begangen werden, darf die Polizei rechtsextremistische Skinheadkonzerte beenden, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Platzverweis und Aufenthaltsverbote auch in benachbarten Orten seien zulässige Mittel, um Straftaten zu verhindern. Im vorliegenden Fall hatte die Polizei 2008 ein Skinheadkonzert im rheinland-pfälzischen Sinzig beendet und allen Anwesenden einen Platzverweis erteilt, weil unter anderem Volksverhetzung zu erwarten gewesen sei.
Quelle
Taz [23.06.09]
Siehe auch:
Polizei darf Nazi-Skinheadkonzert mit Platzverweis beenden [25.06.09]
Quelle
Taz [23.06.09]
Siehe auch:
Polizei darf Nazi-Skinheadkonzert mit Platzverweis beenden [25.06.09]
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