Monday, December 10, 2007
Tuesday, May 06, 2008
Vorbestrafte Kandidaten
Im Norden stehen die Kommunalwahlen vor der Tür. Auch die NPD geht auf Stimmenfang, teilweise mit vorbestraften Kandidaten (u.a. Lars und Filip Jochimsen, Matthias Lehnecke, Peter von der Born).
Insgesamt 102 Kandidaten und Kandidatinnen hat die NPD für den Kommunalwahlkampf in Schleswig-Holstein auf ihren Listen berücksichtigt. Die Partei verfügt im Norden über 240 Mitglieder, wird aber nicht flächendeckend antreten. Sie beschränkt sich auf die drei Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg und die Landeshauptstadt Kiel. ...lesen
Siehe auch:
Belastung für das Bürger-Image [15.05.08]
SH: Belastung für das bürgerliche Image
Zum Thema:
Nazipost an Riesebyer BürgerInnen [15.05.08]
NPD-Wahlkampf zur Kommunalwahl in Ostholstein
Thursday, April 23, 2009
Geldstrafe für Neonazi wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz
Einen Tag vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 24. Mai 2008 hatten in Kiel rund 1500 Demonstranten gegen einen möglichen Einzug der NPD ins Kieler Rathaus, in Kreisvertretungen und Gemeinden protestiert. Auch Neonazis waren an jenem Sonnabend aufmarschiert. Zu einer Gruppe gewaltbereiter Neonazis gehörte laut Kieler Nachrichten auch ein Elektriker, der sich nun wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Richter verhängte dem Bericht zufolge eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze à 20 Euro) - das entspricht knapp zwei Monatseinkommen für den Mann, der sich kurz vor Beginn des Prozesses arbeitslos gemeldet hatte.
Nach der Zeugenaussage eines Polizeibeamten war der 25-jährige Angeklagte zur Tatzeit als Mitglied einer 14-köpfigen, ganz in Schwarz gekleideten Gruppe Rechtsextremer. Ihre Gewaltbereitschaft habe die Gruppe unter anderem durch das Tragen von Handschuhen demonstriert. Der Angeklagte, der wie seine Gesinnungsgenossen von Polizeikräften während des Einsatzes gefilmt worden war, hatte zwei Waffen bei sich: einen halbmeterlangen Teleskopschlagstock und ein “Einhandmesser” mit einhändig feststellbarer, 15 Zentimeter langer Klinge. “Nur zur Selbstverteidigung”, wie der Angeklagte dem Bericht zufolge auf wiederholte Nachfrage des Richters beteuerte.
In dem aktuellen Fall ging es allerdings um das Versammlungsgesetz, belehrte ihn der Richter laut KN. ...lesen
