München: Dazustellen erlaubt
Nicht strafbar machen sich Protestierer gegen eine NPD-Demonstration, die sich ohne Anmeldung zu der rechten Veranstaltung gesellen. Das entschied heute das Landgericht München I in zweiter Instanz.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte gegen Siegried Benker, Grünen-Chef im Münchner Stadtrat, und Claus Schreer, Sprecher des Münchner Bündnisses gegen Krieg und Rassismus, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Strafbefehle in Höhe von je 1.200 Euro verhängt. Durch die Proteste seien "Passanten und Interessierte" von der rechten Kundgebung "ferngehalten" worden, sodass die NPD "praktisch keine inhaltliche Außenwirkung erzielen konnte", bemängelten die Strafverfolger. Die beiden Münchner legten Widerspruch ein: "Wenn man nicht mehr am Straßenrand stehen kann und protestieren darf, dann gibt es keine legale Protestform mehr", so Benker ...lesen
Die Staatsanwaltschaft München I hatte gegen Siegried Benker, Grünen-Chef im Münchner Stadtrat, und Claus Schreer, Sprecher des Münchner Bündnisses gegen Krieg und Rassismus, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Strafbefehle in Höhe von je 1.200 Euro verhängt. Durch die Proteste seien "Passanten und Interessierte" von der rechten Kundgebung "ferngehalten" worden, sodass die NPD "praktisch keine inhaltliche Außenwirkung erzielen konnte", bemängelten die Strafverfolger. Die beiden Münchner legten Widerspruch ein: "Wenn man nicht mehr am Straßenrand stehen kann und protestieren darf, dann gibt es keine legale Protestform mehr", so Benker ...lesen
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