Selbsternannter ''Reichsbürger'' verurteilt
Wegen Hass ''gegen Teile der Bevölkerung'' musste sich ein 33-jähriger NPD-Mitarbeiter aus Zwickau vor dem Landgericht Gera verantworten. Die Richter machten ihm deutlich, dass es klare Grenzen gibt, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und ihre Werte verächtlich zu machen.
Das Landgericht Gera verurteilte am 10. Oktober den 33-jährigen Christian B., einen Mitarbeiter des NPD-Kreisverbands Zwickau, wegen Volksverhetzung und anderer Straftatbestände zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zur Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte die Straftatbestände der Beleidigung von Teilen der Bevölkerung und der Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hatte und folgte weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Sie warf dem Angeklagten aus Ronneburg unter anderem vor, Schriften verbreitet zu haben, "die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung" aufstacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern. Ferner habe der Beschuldigte in einer Versammlung "die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht".
Die Staatsanwaltschaft hielt ihm auch vor, unwahre Tatsachen zu behaupten und "zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung gegenüber Juden" anzureizen, sowie indirekt zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen Juden aufgerufen zu haben.
Der Angeklagte, der Ende September einen Artikel auf der Homepage des NPD-Bürgerbüro Zwickau mit den Worten "das Volk sehnt sich nach Befreiung" schloss, ist ideologisch der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugehörig. Er bezeichnet sich selber propagandistisch als einen "Staatsbürger und Sachwalter des Deutschen Reiches".
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