Heldenandacht hat Nachspiel
Eine am Sonntag von der Eisenacher NPD zelebrierte Kundgebung zum Volkstrauertag auf dem Hauptfriedhof Eisenach wird Folgen haben (TLZ berichtete). Nach Informationen von Jürgen Loyen, Leiter der Polizeidirektion Gotha, liegt "eindeutig eine Straftat vor". Der Aufmarsch mit Reichskriegsflaggen und politischen Meinungsäußerungen habe den Rahmen einer einfachen Kranzniederlegung gesprengt und "Kundgebungscharakter" getragen, so der Leiter der Polizeidirektion. Die Kundgebung war nicht angemeldet. Damit liegt ein Verstoß gegen Paragraph 26, Absatz 2 des Versammlungsgesetzes vor. ...lesen
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