antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Monday, November 26, 2007

Rechtsextremisten mit Fantasie(-ausweis)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Angeklagten, der einen Fantasieausweis des `Deutschen Reiches` benutzt hat, vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Zur Begründung heißt es laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp, eine Körperschaft `Deutsches Reich` gebe es nicht, gleiches gelte für die angegebene Behörde `Polizeipräsident von Groß-Berlin`. Daher sei eine falsche Angabe über den Aussteller des Papiers rechtlich nicht möglich (Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 Ss 267/07).

Das Gericht wies mit seinem Spruch die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Bei einer Wohnungsdurchsuchung war den Beamten eine Plastikkarte in die Hand gefallen, die der Angeklagte als `Personalausweis des Deutschen Reiches` bezeichnete. Die Karte enthielt neben der Abbildung eines Adlers auch das Passfoto des Angeklagten und bezeichnete als ausstellende Behörde den `Polizeipräsidenten von Groß-Berlin`. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Urkundenfälschung. Dem
folgte das OLG nicht. Der Angeklagte habe Fantasienamen verwendet, hinter denen keine wirklich existierende Stelle oder Person stehe. Er könne daher allenfalls eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz begangen haben. Das müsse das Amtsgericht in einem neuen Verfahren prüfen. ...lesen