Regensburg: Geldstrafe wegen illegaler Demo
Am 9.Juni 2007 sollte in Regensburg eine angemeldete und genehmigte NPD-Veranstaltung am Kassiansplatz stattfinden. Doch die Anhänger der rechtsextremen Partei machten sich schon vom Hauptbahnhof zum Versammlungsort als "militärisch angehauchter Aufzug in Dreierreihen" auf den Weg, so der Richter. Dazu wurden Parolen skandiert wie etwa "Hier marschiert der nationale Widerstand". Als "Leittier" animierte Wiener zum lauten Protest.
Die Quittung für den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz war ein Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 15 Euro, gegen den Wiener Einspruch einlegte. Wieners Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten: der sei nicht Leiter des Aufzugs gewesen, denn es habe sich um eine "spontane Demo" ohne Anmeldungspflicht gehandelt. Spontan sollte die Demo als Protest gegen die vorherige Festnahme eines Gesinnungsgenossen gewesen sein, der auf dem T-Shirt eine "Lebensrune" trug und von der Kripo in Gewahrsam genommen wurde.
Eine solche Festnahme rechtfertige jedoch keine spontane Demo, erklärte der Richter in seinem Urteil. Die Tagessätze für den bei seinen Eltern wohnenden ALG II-Bezieher Wiener wurden auf 12 Euro herabgesetzt; zudem reduzierte das Gericht die Anzahl der Tagessätze auf 50. Damit gilt Wiener nicht als vorbestraft im landläufigen Sinne, denn erst ab 90 Tagessätzen erscheint eine Vorstrafe im Führungszeugnis.
Quelle
Redok [05.12.07]
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