Franfurt a.M.:Kein NPD-Spot im Fernsehen
Der Hessische Rundfunk (HR) will morgen einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen, weil dieser "den Tatbestand der Volksverhetzung" erfülle. Die NPD beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den HR beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Öffentlich-rechtliche Sender sind gesetzlich verpflichtet, Werbespots der zur Wahl zugelassenen Parteien auszustrahlen. Voraussetzung sei aber, dass die Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, so der HR. ...lesen
Siehe auch:
HR: “NPD-Spot erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung”
NPD-Wahlwerbespot bleibt ungesendet
HR strahlt einen NPD-Werbespot nicht aus
Hessen: HR muss NPD-Spot nicht ausstrahlen
Sender darf NPD-Spot ausblenden [04.01.08]
Hessischer Rundfunk muss NPD-Spot nicht zeigen
Entscheidung: NPD-Gartenzwerge müssen auf Sendung
Hessen: HR muss NPD-Zwergen-Spot doch ausstrahlen
Hessischer Rundfunk muss NPD- Spot senden
NPD nun doch auf Sendung [05.01.08]
Zum Thema:
NPD-Hessen schreibt Wahlkampfgeschichte
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