antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Wednesday, May 14, 2008

„Allgemeines Sicherheitsinteresse“

Das Oberlandesgericht München hat einen Antrag des Neonazis Martin Wiese auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.

Wiese, ehemals Rädelsführer des inneren Führungszirkels (= „Schutzgruppe“) der Münchner „Kameradschaft Süd“, war 2005 unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Wieses politische Einstellung, so das Oberlandesgericht, sei nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt. Deshalb käme es nicht in Frage, den Strafrest nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung auszusetzen. Eine vorzeitige Freilassung sei „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ nicht zu verantworten. Der innere Führungszirkel der „Kameradschaft Süd“, die „Schutzgruppe“, war eine terroristische Vereinigung, die sich eine gewaltsame Revolution zum Ziel gesetzt hatte. Alle Beteiligten billigten und unterstützten den geplanten Sprengstoffanschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums am 9. November 2003 in München. Angehörige der „Kameradschaft“ hatten zu diesem Zweck illegal Waffen und Sprengstoff beschafft. Es war den Sicherheitsbehörden jedoch gelungen, die Planungen der Gruppe frühzeitig aufzudecken. Wiese hält vom Knast aus Kontakt zur Neonazitruppe HNG. (am)

Quelle
Bnr [09.05,08]