antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Friday, August 01, 2008

Lübeck/Straßburg: Entlassung war rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in letzter Instanz die Beschwerde des Rechtsextremisten Dieter Kern gegen seine Entlassung aus den Diensten der Hansestadt Lübeck als unzulässig zurückgewiesen.

Kern (Jg. 1954), vormals Gründer und Vorsitzender der zwischenzeitlich aufgelösten Neonazi-Vereinigung „Bündnis Rechts“ (BR), hatte seine Stelle als Techniker im Lübecker Umweltamt verloren, nachdem er die Terroranschläge vom 11. September 2001 als „längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA“ bezeichnet hatte. Die Straßburger Richter kamen zu der Einschätzung, dass Kern mit seinen Äußerungen zu den Terroranschlägen „das Band der Loyalität zu seinem Dienstherrn“ durchschnitten habe. Bürgermeister Bernd Saxe (SPD), der Kern damals entlassen hatte, maß der Straßburger Gerichtsentscheidung Bedeutung „weit über Lübeck und den Einzelfall hinaus“ zu und erklärte: „Ich freue mich sehr, dass die öffentliche Hand nicht verpflichtet ist, Rechtsextreme zu beschäftigen, die sich mit ihren menschenverachtenden Argumenten gegen den freiheitlichen Rechtsstaat stellen.“ In den Jahren 2004/2005 betrieb Kern einen Landgasthof in Heilshoop (Kreis Stormarn) und ließ dort rechtsextreme Konzerte und Veranstaltungen stattfinden. Zwischenzeitlich hat sich Kern auf dem „Lundshof“ in Kosel (Kreis Rendsburg-Eckernförder) niedergelassen. (am)

Quelle
Bnr [29.07.08]