Optische Solidarisierung mit der Nazi-Herrschaft
Am Donnerstag, den 30. Oktober 2008 endete mit dem dritten Verhandlungstag am Amtsgericht Frankfurt/Oder der Prozess gegen Rico Thiedemann. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 3. Juni 2007 am Inselbiergarten Ziegenwerder ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" getragen zu haben. Untermauert wurde diese Anschuldigung durch die Aussagen mehrere Zeug_innen, die den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige brachten.
Obwohl die eintreffenden Beamten bei Thiedemann besagtes Kleidungsstück feststellten und konfiszierten, behauptete der Angeklagte, er sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht die einzige Person mit einem solchen T-Shirt auf dem Ziegenwerder gewesen; er sei quasi nur zufällig von den Polizisten überprüft worden. Sein Rechtsanwalt argumentierte, dass der Angeklagte sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht hätte, da er mit einer Jacke die das NS-Regime verherrlichende Parole überdeckt, sie folglich nicht offen zur Schau gestellt habe.
Die Vorsitzende Richterin zeigte sich jedoch keineswegs von der Unschuld Thiedmanns überzeugt. Da das Kleidungstück eine optische Solidarisierung mit der Herrschaft der Nationalsozialisten darstelle, folgte sie in Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro; insgesamt 1800 Euro. Ob Thiedemann in Berufung gehen wird, bleibt abzuwarten.
Mehr Informationen zur Braunzone in Frankfurt/Oder auf der Homepage der Antifaschistischen Recherchegruppe.
Quelle
Anitfaschistische Recherchegruppe Frankfurt/Oder [12.11.08]
Obwohl die eintreffenden Beamten bei Thiedemann besagtes Kleidungsstück feststellten und konfiszierten, behauptete der Angeklagte, er sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht die einzige Person mit einem solchen T-Shirt auf dem Ziegenwerder gewesen; er sei quasi nur zufällig von den Polizisten überprüft worden. Sein Rechtsanwalt argumentierte, dass der Angeklagte sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht hätte, da er mit einer Jacke die das NS-Regime verherrlichende Parole überdeckt, sie folglich nicht offen zur Schau gestellt habe.
Die Vorsitzende Richterin zeigte sich jedoch keineswegs von der Unschuld Thiedmanns überzeugt. Da das Kleidungstück eine optische Solidarisierung mit der Herrschaft der Nationalsozialisten darstelle, folgte sie in Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro; insgesamt 1800 Euro. Ob Thiedemann in Berufung gehen wird, bleibt abzuwarten.
Mehr Informationen zur Braunzone in Frankfurt/Oder auf der Homepage der Antifaschistischen Recherchegruppe.
Quelle
Anitfaschistische Recherchegruppe Frankfurt/Oder [12.11.08]
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