Polizeitraining bei Blackwater
Anhörung im Innenausschuß des Bundestages bestätigt: Polizeieinsatz in Afghanistan ist Teil der Kriegführung. Linksfraktion allein mit Forderung nach Parlamentsvorbehalt
Bei Auslandseinsätzen der deutschen Polizei hat der Bundestag wohl auch künftig nicht mitzureden. Ein Antrag der Linksfraktion, die einen Parlamentsvorbehalt für die Entsendung von Polizeibeamten will, stieß bei einer Anhörung im Innenausschuß des Bundestages am Montag nur auf wenig Zustimmung. Weitgehende Einigkeit herrschte bei den Sachverständigen, daß beim Aufbau der afghanischen Polizei im Rahmen der sogenannten EU-Mission EUPOL eine klare Abgrenzung zwischen polizeilichen und militärischen Fähigkeiten nicht möglich sei.
In der Entsendung von Polizisten sehen deutsche und EU-Außenpolitiker ein wichtiges Mittel, um ihre Militäreinsätze zu flankieren. Dennoch muß der Bundestag bei Missionen wie in Afghanistan oder im Kosovo lediglich informiert werden, er hat dann ein Rückholrecht. Bei zwischenstaatlichen Vereinbarungen, etwa wenn es um Verbindungsbeamte oder Ausbildungsmaßnahmen geht, gibt es noch nicht einmal eine Informationspflicht. Der frühere BKA-Mitarbeiter und Publizist Dieter Schenk wies darauf hin, daß deutsche Polizisten bei Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen seit Jahrzehnten »eng mit Folterregimen« zusammen arbeiten. ...lesen
Bei Auslandseinsätzen der deutschen Polizei hat der Bundestag wohl auch künftig nicht mitzureden. Ein Antrag der Linksfraktion, die einen Parlamentsvorbehalt für die Entsendung von Polizeibeamten will, stieß bei einer Anhörung im Innenausschuß des Bundestages am Montag nur auf wenig Zustimmung. Weitgehende Einigkeit herrschte bei den Sachverständigen, daß beim Aufbau der afghanischen Polizei im Rahmen der sogenannten EU-Mission EUPOL eine klare Abgrenzung zwischen polizeilichen und militärischen Fähigkeiten nicht möglich sei.
In der Entsendung von Polizisten sehen deutsche und EU-Außenpolitiker ein wichtiges Mittel, um ihre Militäreinsätze zu flankieren. Dennoch muß der Bundestag bei Missionen wie in Afghanistan oder im Kosovo lediglich informiert werden, er hat dann ein Rückholrecht. Bei zwischenstaatlichen Vereinbarungen, etwa wenn es um Verbindungsbeamte oder Ausbildungsmaßnahmen geht, gibt es noch nicht einmal eine Informationspflicht. Der frühere BKA-Mitarbeiter und Publizist Dieter Schenk wies darauf hin, daß deutsche Polizisten bei Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen seit Jahrzehnten »eng mit Folterregimen« zusammen arbeiten. ...lesen
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