antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Thursday, December 18, 2008

Greifswald/Demmin: Für nicht wählbar erklärt

Der NPD-Kreisverband Ostvorpommern hat den NPD-Multi-Mandatsträger Michael Andrejewski zum Kandidaten für die Bundestagswahl 2009 gekürt.

Der NPD-Mann sitzt bereits für die rechtsextreme Partei im Schweriner Landtag, im Kreistag Ostvorpommern und in der Anklamer Stadtvertretung. Am 18. Mai dieses Jahres wollte Andrejewski zur Landratswahl in Ostvorpommern antreten. Sowohl der Wahlausschuss des Kreises wie der des Landes hatten Zweifel an der Verfassungstreue des NPD-Parlamentariers und ließen ihn nicht zur Wahl zu. Gegen die Nichtzulassung führte Andrejewski Klage vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht und wollte die Landratswahl für ungültig erklären lassen. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, hatte das Gericht die Klage abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Nichtzulassung des Wahlvorschlags für gerechtfertigt und erklärte Andrejewski für nicht wählbar. In der Begründung heißt es: „Der Kläger sei Mitglied der NPD und damit in einer rechtsextremen Partei, die politische Ziele verfolge, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren seien“. Obgleich die NPD als Partei nicht verboten ist, konnten die Wahlausschüsse dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Zumal Andrejewski sich nicht von den Zielen der NPD distanzierte und aus seinen Äußerungen hervorgeht, „dass er das derzeitige System, die bestehende Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland ablehne“. Nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommerns müssen Bewerber für den Posten des Landrats die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintreten. Dies gilt aber nicht für die Wahlen zu den Parlamenten. (tn)

Quelle
Bnr [16.12.08]