Düsseldorf: (Internationale) Solidarität nicht erwünscht!
Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde heute zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik. Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt. Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme "zur Ordnung" gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet. Auch in der ersten Unterbrechung der Verhandlung wurde ein Besucher in Bezug auf das Tragen einer Mütze richterlich gemaßregelt. Im Laufe der Verhandlung gab es keine "Auffälligkeiten".
Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 09:15 Uhr) leitete der Richter die Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach "Freiheit für Faruk". Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.
Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.
Eine Stunde später wurden die weiblichen BesucherInnen gewaltsam in eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden. Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die Lippenpartie.
Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45 Uhr wurde der letzte Besucher entlassen.
Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.
Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei: Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen, zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem bürgerlichen Spektrum, ein "Ordnungsgeld" verhängt. Besonder nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.
Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten!
Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss [29.05.09]
Siehe auch:
129-b-Verfahren: Zeuge in Düsseldorf in Beugehaft (DHKP-C) [03.07.09]
Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 09:15 Uhr) leitete der Richter die Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach "Freiheit für Faruk". Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.
Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.
Eine Stunde später wurden die weiblichen BesucherInnen gewaltsam in eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden. Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die Lippenpartie.
Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45 Uhr wurde der letzte Besucher entlassen.
Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.
Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei: Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen, zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem bürgerlichen Spektrum, ein "Ordnungsgeld" verhängt. Besonder nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.
Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten!
Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss [29.05.09]
Siehe auch:
129-b-Verfahren: Zeuge in Düsseldorf in Beugehaft (DHKP-C) [03.07.09]
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