antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Wednesday, September 26, 2007

Erst der Zufall bringt den Freispruch

Er wisse Bescheid mit Angeklagten wie Felix K., sagte Richter Bortels, er habe schließlich auch schon Ulrich Schmücker verurteilen dürfen. Das war vor 34 Jahren; der später von seinen eigenen Komplizen ermordete Student Ulrich Schmücker wurde damals wegen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Amtsrichter Bortels war beisitzender Richter in diesem Prozess; es war ganz offensichtlich ein prägendes Erlebnis.

Felix war empört und seine Mutter war es auch. Sie hatte gesehen, in welchem Zustand ihr Sohn nach Hause gekommen war, das verschwollene Gesicht, die Abschürfungen von der Stiefelsohle auf dem Hals. Gemeinsam durchforsteten sie das Internet nach Fotos von der Demonstration. Es war ein Zufallsfund,ein kaum glaublicher Glückstreffer: Da war tatsächlich ein Foto.

Drei Polizisten mit heruntergelassenem Visier, dazwischen ein schwarz gekleideter junger Mann, halb auf den Knien, von zwei Seiten im Polizeigriff festgehalten. Es war Felix, da gab es keinen Zweifel. Die Haartracht war unverwechselbar, aber von Vermummung war nichts zu sehen. Es war exakt der Moment des ersten Zugriffs.

Die Berufungsverhandlung vor dem Berliner Landgericht fand am 2. Mai 2006 statt. Als erster Zeuge wurde der Polizist K. vernommen, der aussagte, was er schon in der ersten Verhandlung ausgesagt hatte, bis ihm der Vorsitzende Richter Peter Marhofer das Foto vorlegte. Wo denn da nun die Vermummung sei, fragte er.

Der Beamte kapitulierte sofort: Das sei dann wohl doch ein Irrtum gewesen mit der Vermummung. Auch die Aussage des Kollegen A., er habe nichts gesehen, weil er mit dem Rücken zu den anderen gestanden habe, war widerlegt: Auf dem Foto steht der Polizeimeister A. direkt hinter Felix mit dem Gesicht zu ihm. "Die Kammer hat die Beweisaufnahme in dieser Situation abgebrochen", schrieb Marhofer in die Urteilsbegründung, "weil es ausgeschlossen erschien, noch zu einer Überzeugungsbildung im Sinne der Anklageschrift zu gelangen." Der Angeklagte war "wegen erwiesener Unschuld freizusprechen". ...lesen