Augsburg: Neonazi verurteilt
Am 25. Oktober 2007, also ziemlich genau ein Jahr nach der Tat, wurde Urteil gesprochen über einen der rechtsradikalen Täter, die die Gedenkfeier der VVN-BdA am 1.11.2006 auf dem Westfriedhof fotografiert hatten und – als sie zur Rede gestellt wurden – beteiligte Antifaschisten mit Pfefferspray verletzten.
Nach diesem Angriff der Neofaschisten war es im letzten Jahr zu einer umfangreichen polizeilichen Suchaktion gekommen, an der sich 17 Streifenwagen und 1 Polizeihelikopter beteiligt haben sollen. Es wurden sieben der etwa 15 Rechtsradikalen vorläufig festgenommen. Gegen die meisten von ihnen wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Am 25.10.07 war nun Marcus M. vor dem Jugendschöffengericht dran. Der Angeklagte wurde direkt aus dem Jugendstrafvollzug vorgeführt, weil er bereits vor dieser Tat etliche „Vorgänge“ hinter sich hatte: Angriffe auf Migranten und auf die einschreitenden Polizisten usw. usf.. Nach der Verlesung der Anklage stellten der Angeklagte und sein Verteidiger zunächst die faschistischen Angreifer als Opfer dar. Sie hätten nur die Versammlung dort auf dem Friedhof fotografieren wollen, um die Bilder anschließend ins Internet zu stellen. Dann seien sie plötzlich angegriffen worden. Wie das Pfefferspray aus seiner Dose in das Gesicht der geschädigten Antifas gelangt ist, könne er nicht sagen – auf jeden Fall habe er nicht abgedrückt. ...lesen
Nach diesem Angriff der Neofaschisten war es im letzten Jahr zu einer umfangreichen polizeilichen Suchaktion gekommen, an der sich 17 Streifenwagen und 1 Polizeihelikopter beteiligt haben sollen. Es wurden sieben der etwa 15 Rechtsradikalen vorläufig festgenommen. Gegen die meisten von ihnen wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Am 25.10.07 war nun Marcus M. vor dem Jugendschöffengericht dran. Der Angeklagte wurde direkt aus dem Jugendstrafvollzug vorgeführt, weil er bereits vor dieser Tat etliche „Vorgänge“ hinter sich hatte: Angriffe auf Migranten und auf die einschreitenden Polizisten usw. usf.. Nach der Verlesung der Anklage stellten der Angeklagte und sein Verteidiger zunächst die faschistischen Angreifer als Opfer dar. Sie hätten nur die Versammlung dort auf dem Friedhof fotografieren wollen, um die Bilder anschließend ins Internet zu stellen. Dann seien sie plötzlich angegriffen worden. Wie das Pfefferspray aus seiner Dose in das Gesicht der geschädigten Antifas gelangt ist, könne er nicht sagen – auf jeden Fall habe er nicht abgedrückt. ...lesen
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