Unternehmer feuert Linken
Niedersachsen: Kurierfirma entläßt Landtagskandidaten nach Pressebericht
Der Rotenburger Direktkandidat für die niedersächsische Landtagswahl, Wilfried Ganguin, hat eine fristlose Kündigung erhalten, weil er in der Presse angebliche »Unwahrheiten« über die Arbeitsbedingungen der Firma verbreiten haben soll, bei der er beschäftigt war. Dies teilte Ganguins Anwalt, der Arbeitsrechtler Rolf Geffken, in einer am Sonnabend verbreiteten Erklärung mit. Ganguin, der für Die Linke als Direktkandidat im Wahlkreis Rotenburg bei Bremen aufgestellt wurde, hatte mit der Lokalzeitung Rotenburger Rundschau im Rahmen einer Vorstellungsreihe aller Direktkandidaten ein Gespräch geführt. Am 7. Januar erschien der Artikel. Zwei Tage später wurde Ganguin entlassen. Sein Chef nahm nach Geffkens Angaben in der fristlosen Kündigung »direkt Bezug auf den Artikel«. Der Schritt sei damit begündet worden, daß Ganguin »Unwahrheiten« über die Firma verbreitet habe, schreibt der Anwalt.
Die Rotenburger Rundschau hatte berichtet, der Kandidat der Linken arbeite bei einem Kurierdienst »für fünf Euro die Stunde«, ohne »Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen«. Von den insgesamt 50 Mitarbeitern seien »gerade einmal fünf fest angestellt«. Der Name der Firma wurde dabei nicht genannt.
»Die Kündigung verstößt nicht nur gegen das Kündigungsschutzgesetz, sie ist zugleich ein schwerer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In der Kündigung liegt eine gezielte politische Diskriminierung, denn Ganguin hat das Gespräch ausschließlich in seiner Eigenschaft als Kandidat für die Wahl geführt«, erklärte der Anwalt, der inzwischen vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht hat. Die Kandidatenvorstellung in der Presse sei ein »verfassungsrechtlich geschützter Vorgang«, die Kündigung »nicht nur ein rechtlicher, sondern ein politischer Skandal erster Ordnung«.
Quelle
Junge Welt [14.01.08]
Siehe auch:
Linkskandidat siegt vor Arbeitsgericht [26.01.08]
Die Rotenburger Rundschau hatte berichtet, der Kandidat der Linken arbeite bei einem Kurierdienst »für fünf Euro die Stunde«, ohne »Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen«. Von den insgesamt 50 Mitarbeitern seien »gerade einmal fünf fest angestellt«. Der Name der Firma wurde dabei nicht genannt.
»Die Kündigung verstößt nicht nur gegen das Kündigungsschutzgesetz, sie ist zugleich ein schwerer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In der Kündigung liegt eine gezielte politische Diskriminierung, denn Ganguin hat das Gespräch ausschließlich in seiner Eigenschaft als Kandidat für die Wahl geführt«, erklärte der Anwalt, der inzwischen vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht hat. Die Kandidatenvorstellung in der Presse sei ein »verfassungsrechtlich geschützter Vorgang«, die Kündigung »nicht nur ein rechtlicher, sondern ein politischer Skandal erster Ordnung«.
Quelle
Junge Welt [14.01.08]
Siehe auch:
Linkskandidat siegt vor Arbeitsgericht [26.01.08]
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