Nürnbergs Polizei ist beleidigt...
...denn Kritik hört sie nicht gerne. Ein Nürnberger Antifaschist soll nun dafür bezahlen - 800 Euro plus Gebühren. Das Amtsgericht Nürnberg erließ einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen ihn, denn so der Vorwurf:
"Am 01.05.2008 zwischen 12.00 Uhr und 12.45 Uhr tätigten Sie während einer Demonstration gegen einen Aufzug der NPD in Nürnberg im Bereich Hintermayrstraße über eine Lautsprecheranlage auf einem mitgeführten LKW beleidigende Äußerungen zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten."
Damals hatte die Polizei mit einem äußerst unverhältnismäßigen und brutalen Einsatz einen Aufmarsch von Neonazis gegen den Widerstand von über 4000 Antifaschisten durchgesetzt. Mit kilometerlangen Absperrgittern, über 50 Straßensperrungen, tausenden Polizisten und der Einstellung des öffentlichen Nahverkehrs wurde die Nürnberger Nordstadt in den Ausnahmezustand versetzt. Tausende Anwohner wurden daran gehindert, sich frei zu bewegen. Mit allen Mitteln verhinderte die Polizei eine Blockade des Naziaufmarsches. Dutzende Nazi-Gegner wurden durch Tränengas verletzt. Etliche Menschen erlitten Kopfplatzwunden durch Schlagstockeinsätze. Etwa 50 Antifaschisten wurden festgenommen. Die Polizei stürmte den Lautsprecherwagen der "revolutionären 1.Mai-Demonstration". Die eingesetzten Polizeibeamten schnitten Kabel durch, warfen Teile der Anlage in blinder Zerstörungswut auf den Boden und prügelten auf die Menschen auf dem LKW ein.
Für die lautstarke Kritik am Vorgehen der Polizeibeamten, die auch als Vorwand für die Lautsprecherwagen-Stürmung dienten, soll der Antifaschist nun bestraft werden. Was am Amtsgericht Nürnberg als "beleidigende Äußerung" gilt, sagt auch einiges über den Stand der Meinungsfreiheit und die Zulässigkeit von Kritik an staatlichen Maßnahmen aus. ...lesen
"Am 01.05.2008 zwischen 12.00 Uhr und 12.45 Uhr tätigten Sie während einer Demonstration gegen einen Aufzug der NPD in Nürnberg im Bereich Hintermayrstraße über eine Lautsprecheranlage auf einem mitgeführten LKW beleidigende Äußerungen zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten."
Damals hatte die Polizei mit einem äußerst unverhältnismäßigen und brutalen Einsatz einen Aufmarsch von Neonazis gegen den Widerstand von über 4000 Antifaschisten durchgesetzt. Mit kilometerlangen Absperrgittern, über 50 Straßensperrungen, tausenden Polizisten und der Einstellung des öffentlichen Nahverkehrs wurde die Nürnberger Nordstadt in den Ausnahmezustand versetzt. Tausende Anwohner wurden daran gehindert, sich frei zu bewegen. Mit allen Mitteln verhinderte die Polizei eine Blockade des Naziaufmarsches. Dutzende Nazi-Gegner wurden durch Tränengas verletzt. Etliche Menschen erlitten Kopfplatzwunden durch Schlagstockeinsätze. Etwa 50 Antifaschisten wurden festgenommen. Die Polizei stürmte den Lautsprecherwagen der "revolutionären 1.Mai-Demonstration". Die eingesetzten Polizeibeamten schnitten Kabel durch, warfen Teile der Anlage in blinder Zerstörungswut auf den Boden und prügelten auf die Menschen auf dem LKW ein.
Für die lautstarke Kritik am Vorgehen der Polizeibeamten, die auch als Vorwand für die Lautsprecherwagen-Stürmung dienten, soll der Antifaschist nun bestraft werden. Was am Amtsgericht Nürnberg als "beleidigende Äußerung" gilt, sagt auch einiges über den Stand der Meinungsfreiheit und die Zulässigkeit von Kritik an staatlichen Maßnahmen aus. ...lesen
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