"Pro München": Geldstrafe für Homo-Hetze
Im Kommunalwahlkampf 2007/2008 wurde die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Wahlkampfzeitung von "Pro München" als "Lehrstelle des Abartigen" bezeichnet. Die Landeshauptstadt München hatte deshalb Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. In der Wahlkampfzeitung hieß es unter anderem auch: "Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden."
Das Landgericht München hat nun entschieden, dass der Autor des Artikels, Rüdiger Schrembs, eine Geldauflage von 2.100 Euro bezahlen muss. Das Verfahren wurde gegen Zahlung dieser Geldauflage eingestellt, da sich Schrembs für seine Äußerungen gegenüber der Koordinierungsstelle entschuldigt hat. Schrembs war früher in der NPD aktiv. ...lesen
Siehe auch:
Hetze gegen Schwule: Geldstrafe für “Pro München”Rechtsextremer muss 2100 Euro zahlen [16.04.09]
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