6 Monate Haft für Nazi-Gröler
Richter kennen bei Hetzliedern und verbotenen Grüßen keinen Spaß
Dass man ihn mit Kinderporno-Guckern auf eine Stufe stellte, passte Maik R. gar nicht. "Kinderpornos sind bösartig", sagte der 19-jährige Crimmitschauer, der sich in dieser Woche mit zwei Kumpanen am Amtsgericht Zwickau verantworten musste - wohlgemerkt wegen eines anderen Delikts. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen warf Staatsanwalt Jörg Rzehak dem Trio vor. Aber der vorsitzende Richter Stephan Zantke hatte Maik R. angesichts mangelnder Einsicht belehrt, dass er in Sachen Bösartigkeit keinen Unterschied mache zwischen Konsum von Kinderpornos und Gegröle zu indizierter Musik. "Wenn man Lieder singt, die davon handeln, dass man Menschen anderer Hautfarbe totschlagen soll, ist das genauso schlimm", ohrfeigte Zantke verbal.
Dass man ihn mit Kinderporno-Guckern auf eine Stufe stellte, passte Maik R. gar nicht. "Kinderpornos sind bösartig", sagte der 19-jährige Crimmitschauer, der sich in dieser Woche mit zwei Kumpanen am Amtsgericht Zwickau verantworten musste - wohlgemerkt wegen eines anderen Delikts. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen warf Staatsanwalt Jörg Rzehak dem Trio vor. Aber der vorsitzende Richter Stephan Zantke hatte Maik R. angesichts mangelnder Einsicht belehrt, dass er in Sachen Bösartigkeit keinen Unterschied mache zwischen Konsum von Kinderpornos und Gegröle zu indizierter Musik. "Wenn man Lieder singt, die davon handeln, dass man Menschen anderer Hautfarbe totschlagen soll, ist das genauso schlimm", ohrfeigte Zantke verbal.
Und beim Mitgrölen indizierter Texte von Bands wie Kraftschlag, Stahlgewitter und anderen war es am 28. Oktober 2008 in Maik R.s Wohnung am Mannichswalder Platz in Crimmitschau nicht geblieben. ...lesen
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