Ehrverletzende Äußerung: NPD-Funktionär darf Grünen nicht “Oberhetzer” nennen
Rechtsextremisten verwechseln immer wieder gerne Beleidigungen und Hetze mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Wahrscheinlich verstehen NPD und Konsorten diese Unterscheidung im Prinzip, immerhin sind einige von ihnen oft schnell mit rechtlichen Drohungen zur Hand, wenn ihnen Meinungsäußerungen nicht passen. Beispielsweise hatte ein NPD-Funktionär aus NRW gegen eine angebliche Beleidigung durch einen Aktionskünstler geklagt. Allerdings stellte das Gericht fest, Mist vor einem NPD-Stand auszukippen sei eine Meinungsäußerung - wenn man keine Personen mit den Fäkalien gleichsetze.
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Im Magdeburg wurde vor dem Landgericht nun ein Fall behandelt, in der sich die NPD wohl wieder einmal auf die Meinungsfreiheit berufen würde. Dem Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp allerdings in einem Eilverfahren untersagt, den Grünen-Stadtrat Sören Herbst als “Oberhetzer” zu bezeichnen. Wie das Gericht demnach mitteilte, erließ vor wenigen Tagen die 9. Zivilkammer auf Antrag des Magdeburger Politikers ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung gegen den Kreisvorsitzenden der NPD, Matthias Gärtner. ...lesen
Siehe auch:
NPD-Chef darf Stadtrat nicht "Oberhetzer" nennen
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Im Magdeburg wurde vor dem Landgericht nun ein Fall behandelt, in der sich die NPD wohl wieder einmal auf die Meinungsfreiheit berufen würde. Dem Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp allerdings in einem Eilverfahren untersagt, den Grünen-Stadtrat Sören Herbst als “Oberhetzer” zu bezeichnen. Wie das Gericht demnach mitteilte, erließ vor wenigen Tagen die 9. Zivilkammer auf Antrag des Magdeburger Politikers ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung gegen den Kreisvorsitzenden der NPD, Matthias Gärtner. ...lesen
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