antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Monday, June 29, 2009

Bundesverfassungsgericht: Geldstrafe gegen NPD-Mitglied wegen abgeänderter Nazi-Parole rechtens

Die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitglieds gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist erfolglos geblieben. Wie das Bundesverfassungsgericht am 25. Juni 2009 mitteilte, hatte der Beschwerdeführer vor einer NPD-Parteiversammlung am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen aufgebaut. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war:

„Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch“.

Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Wegen dieses Sachverhalts verhängte das Amtsgericht Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe. Das Gericht begründete die Verurteilung nach § 86a StGB mit der Ähnlichkeit des Schriftzugs zum Horst-Wessel-Lied, das ein gängiges nationalsozialistisches Kennzeichen darstelle. Die gegen diese Entscheidung eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos. ...lesen

Siehe auch:

Deutschland: Verfassungsgericht bestätigt Urteil gegen NPD-Mann [26.06.09]
Urteil gegen Nazi-Symbole
Rechte Parolen leichter bestrafbar!