"Extremismus"-Diffamierung abgewehrt
Pressemitteilung vom 12. Juni 2009
"Extremismus"-Diffamierung abgewehrt
LOTTA - antifaschistische Zeitung aus NRW klagt erfolgreich gegen den
Verfassungsschutz NRW
Die antifaschistische Zeitung LOTTA hat vor dem Verwaltungsgericht (VG)
Düsseldorf einen Sieg errungen. Dem Verfassungsschutz (VS) NRW wurde in
einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren untersagt, die LOTTA in seinem
Jahresbericht 2008 zu nennen.
Das VG Düsseldorf stellte in seinem Beschluss vom 3. Juni 2009 im Ergebnis
fest: "Insbesondere geht [der Verfassungsschutz] selbst nicht davon aus,
dass im Falle [der LOTTA] (..) oder auch nur bei einzelnen Autoren von
Beiträgen in der 'LOTTA' verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen
sind."
Mit der Nennung der Zeitung LOTTA in seinem Bericht setzte sich der VS NRW
über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 hinweg,
in dem dieses die herausragende Bedeutung der Pressefreiheit formulierte
und dem Wirken des VS sehr enge Grenzen setzte.
Die Pressesprecherin der LOTTA, Britta Kremers, erklärt dazu: "Ziel des VS
ist offenkundig, den Begriff und die historische Tradition des
Antifaschismus unter extremismustheoretischen Generalverdacht zu stellen:
Antifaschismus = Linkextremismus = Demokratiefeindlichkeit, so die ebenso
falsche wie ideologisch motivierte Zuschreibung. Damit sollen Projekte wie
die antifaschistische Zeitschrift LOTTA ins politische und
gesellschaftliche Abseits gedrängt und ihnen der Einsatz für demokratische
Errungenschaften abgesprochen werden."
Wer im VS-Bericht als "Extremist" markiert wird, bleibt in der Regel vom
breiteren politischen Diskurs ausgeschlossen. Kritische
Auseinandersetzungen mit den Wertungen der VS-Berichte gibt es nur sehr
selten. "Das nicht nur in der wissenschaftlichen Forschung höchst
umstrittene Extremismus-Konstrukt trägt dazu bei, gesellschafts- und
staatskritische Ansätze im Umgang mit extrem rechten Erscheinungsformen zu
diskreditieren", so Kremers .
Die Diffamierungskampagne traf nicht nur LOTTA. Sowohl bundesweit[1] als
auch in NRW sind weitere Projekte betroffen. So zum Beispiel der
Unrast-Verlag aus Münster, der ebenfalls als "linksextremistisch"
bezeichnet wird. Dabei wird in der VS-Broschüre "Musik - Mode -
Markenzeichen, Rechtsextremismus bei Jugendlichen" (5. Aufl., September
2008, S. 91, 162) sogar auf ein Buch aus diesem Verlag positiv verwiesen.
"Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Rechtsentwicklung in Politik und
Gesellschaft und zunehmender extrem rechter Angriffe auf politisch
Andersdenkende – wie etwa auf die 1.-Mai-Demo des DGB in Dortmund – ist
eine Analyse und fundierte Aufklärung über diese Entwicklung immens
wichtig. Es sind antifaschistische Initiativen und Medien, die schon seit
langer Zeit auf diese Gefahren hingewiesen und detailliert darüber
aufgeklärt haben. Die Diffamierung dieser Arbeit spielt letztendlich der
extremen Rechte in die Hände", so Britta Kremers.
Britta Kremers, Pressesprecherin der LOTTA
12. Juni 2009
"Extremismus"-Diffamierung abgewehrt
LOTTA - antifaschistische Zeitung aus NRW klagt erfolgreich gegen den
Verfassungsschutz NRW
Die antifaschistische Zeitung LOTTA hat vor dem Verwaltungsgericht (VG)
Düsseldorf einen Sieg errungen. Dem Verfassungsschutz (VS) NRW wurde in
einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren untersagt, die LOTTA in seinem
Jahresbericht 2008 zu nennen.
Das VG Düsseldorf stellte in seinem Beschluss vom 3. Juni 2009 im Ergebnis
fest: "Insbesondere geht [der Verfassungsschutz] selbst nicht davon aus,
dass im Falle [der LOTTA] (..) oder auch nur bei einzelnen Autoren von
Beiträgen in der 'LOTTA' verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen
sind."
Mit der Nennung der Zeitung LOTTA in seinem Bericht setzte sich der VS NRW
über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 hinweg,
in dem dieses die herausragende Bedeutung der Pressefreiheit formulierte
und dem Wirken des VS sehr enge Grenzen setzte.
Die Pressesprecherin der LOTTA, Britta Kremers, erklärt dazu: "Ziel des VS
ist offenkundig, den Begriff und die historische Tradition des
Antifaschismus unter extremismustheoretischen Generalverdacht zu stellen:
Antifaschismus = Linkextremismus = Demokratiefeindlichkeit, so die ebenso
falsche wie ideologisch motivierte Zuschreibung. Damit sollen Projekte wie
die antifaschistische Zeitschrift LOTTA ins politische und
gesellschaftliche Abseits gedrängt und ihnen der Einsatz für demokratische
Errungenschaften abgesprochen werden."
Wer im VS-Bericht als "Extremist" markiert wird, bleibt in der Regel vom
breiteren politischen Diskurs ausgeschlossen. Kritische
Auseinandersetzungen mit den Wertungen der VS-Berichte gibt es nur sehr
selten. "Das nicht nur in der wissenschaftlichen Forschung höchst
umstrittene Extremismus-Konstrukt trägt dazu bei, gesellschafts- und
staatskritische Ansätze im Umgang mit extrem rechten Erscheinungsformen zu
diskreditieren", so Kremers .
Die Diffamierungskampagne traf nicht nur LOTTA. Sowohl bundesweit[1] als
auch in NRW sind weitere Projekte betroffen. So zum Beispiel der
Unrast-Verlag aus Münster, der ebenfalls als "linksextremistisch"
bezeichnet wird. Dabei wird in der VS-Broschüre "Musik - Mode -
Markenzeichen, Rechtsextremismus bei Jugendlichen" (5. Aufl., September
2008, S. 91, 162) sogar auf ein Buch aus diesem Verlag positiv verwiesen.
"Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Rechtsentwicklung in Politik und
Gesellschaft und zunehmender extrem rechter Angriffe auf politisch
Andersdenkende – wie etwa auf die 1.-Mai-Demo des DGB in Dortmund – ist
eine Analyse und fundierte Aufklärung über diese Entwicklung immens
wichtig. Es sind antifaschistische Initiativen und Medien, die schon seit
langer Zeit auf diese Gefahren hingewiesen und detailliert darüber
aufgeklärt haben. Die Diffamierung dieser Arbeit spielt letztendlich der
extremen Rechte in die Hände", so Britta Kremers.
Britta Kremers, Pressesprecherin der LOTTA
12. Juni 2009
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