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Monday, June 29, 2009

Urteil: Sparkasse darf NPD nicht ablehnen

Sparkassen müssen zugelassene politische Parteien gleich behandeln und dürfen einzelnen Parteien nicht wegen ihrer politischen Ausrichtung die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen einem Bericht von HNA-Online zufolge entschieden.

Das Gericht gab dem Bericht zufolge einer Klage des NPD-Kreisverbands Osterode am Harz gegen die Sparkasse Osterode statt. Diese hatte Anfang 2008 einen Antrag der NPD auf Eröffnung eines Girokontos für den Kreisverband abgelehnt. Der Kreisverband habe keine andere Möglichkeit, als bei der Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen, argumentierten die Neonazis. Das Gericht verwies darauf, dass nach dem Parteiengesetz müssten alle Parteien gleich behandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stelle. ...lesen