[Berlin] Alexandra R. freigesprochen
Alexandra wurde heute freigesprochen. Obwohl die Staatsanwaltschaft bis zuletzt an ihrem Anklagekonstrukt festhielt und aus „generalpräventiven Gründen“ 3 Jahre Haft forderte, sah das Amtsgericht am Ende der Beweisaufnahme Alexandras Schuld als nicht erwiesen an. Im Schlussplädoyer kritisierten Alexandras Verteidigerinnen nochmals die Umstände, die dazu führten, dass Alexandra 156 Tage „unschuldig“ in Untersuchungshaft verbrachte.
Der Staatsanwaltschaft warfen sie vor, auf politischen Druck gehandelt und dabei wissentlich falsche Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung eingebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andrea Hoffmann, habe sich zum Ziel gesetzt, Alexandra auf „Biegen und Brechen“ zu verurteilen. Dieser Eindruck wurde auch dadurch gefestigt, dass die Staatsanwaltschaft direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung ankündigte, womöglich in Berufung zu gehen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. ...lesen
Siehe auch:
Berliner Gericht spricht 21-Jährige frei
[Berlin] 4. Prozesstag, Alexandra [04.11.09]
[Berlin] Alexandra R.: Beschwerde eingelegt [06.11.09]
Der Staatsanwaltschaft warfen sie vor, auf politischen Druck gehandelt und dabei wissentlich falsche Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung eingebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andrea Hoffmann, habe sich zum Ziel gesetzt, Alexandra auf „Biegen und Brechen“ zu verurteilen. Dieser Eindruck wurde auch dadurch gefestigt, dass die Staatsanwaltschaft direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung ankündigte, womöglich in Berufung zu gehen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. ...lesen
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