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Tuesday, February 11, 2014

Rittergut in rechter Hand

Immobilie im thüringischen Guthmannshausen bleibt der rechtsextremen Szene zur Nutzung erhalten.

In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Jena (OLG) haben die Richter heute Rechtsmittel des Landes Thüringen gegen den Kauf einer Immobilie in Guthmannshausen durch eine Frau mit einschlägigen Verbindungen in die rechte Szene zurück gewiesen. Damit kann der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden, das Rittergut im Landkreis kann weiterhin vom extrem rechten „Verein Gedächtnisstätte“ genutzt werden. (bnr.de berichtete)  Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Das Land Thüringen hatte argumentiert, beim Verkauf der Landesimmobilie arglistig getäuscht worden zu sein, weil sich erst im Nachhinein heraus stellte, dass die Käuferin Mitglied des extrem rechten Vereins ist und Kontakte zur rechtsextremen „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ unterhält. Bereits im April 2013 hatte das Landgericht Erfurt die Klage des Landes abgewiesen und erklärt, eine arglistige Täuschung beim Immobilienerwerb im Mai 2011 sei nicht nachweisbar. ...lesen