antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Tuesday, September 23, 2008

Forchheim: NPD-Kandidaten angeklagt

Die NPD-Funktionäre Norman Bordin und Matthias Fischer, Kandidaten der NPD für die Landtags- und Bezirkstagswahlen in Bayern am 28. September, müssen sich derzeit vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Neonazis Volksverhetzung vor. Bei dem mehrfach vorbestraften Bordin, stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), und Fischer, seit April dieses Jahres Nachfolger von Bordin im Amt des bayerischen JN-Landesvorsitzenden, waren im Sommer 2007 Aufkleber mit dem Konterfei von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß mit dem Schriftzug "Rudolf Heß: Märtyrer des Friedens für Europa - Die Wahrheit spricht dich frei!" gefunden worden. Dieser Text, so die Anklageschrift, verherrliche Gewalt und Willkürherrschaft des NS-Regimes. Presserechtlich verantwortlich für die Aufkleber zeichnete Bordin, der von Jürgen Rieger, NPD-Bundesvize, verteidigt wird. (am)

Quelle

Bnr [22.09.08]


Siehe auch:

Geldstrafen wegen Heß-Aufklebern [24.03.09]
Kult um Kriegsverbrecher Heß: Neonazis Bordin und Fischer zu Geldstrafen verurteilt [02.04.09]

Tuesday, May 19, 2009

Empörung in Gräfenberg

Das Amtsgericht Forchheim hat mehrere Strafbefehle gegen Gräfenberger Nazi-Gegner ausgesprochen. Gräfenbergs Bürgermeister Werner Wolf zeigte sich darüber empört. Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern werde hier mit Füßen getreten, sagte er dem Bayerischen Rundfunk.
In der vergangenen Woche war unter anderem der Sprecher des Gräfenberger Bürgerforums Michael Helmbrecht per Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ihm und anderen wird zur Last gelegt, eine Versammlung der NPD gesprengt zu haben. Im vergangenen Juli hatte sich eine Gruppe von Bürgern während einer Demonstration auf die Straße gesetzt, auf der anschließend Neonazis aufmarschieren sollten. ...lesen

Siehe auch:

Solidarität mit dem Bürgerforum Gräfenberg: Symbolische Sitzblockade vor Tønsberg * [14.05.09]
Strafbefehl wegen Zivilcourage (Polizei fahndete nach Pfarrerin und Demonstranten, die Rechtsradikale bei einer Demo behinderten) [20.05.09]
Strafbefehl wegen Zivilcourage [21.05.09]

Monday, June 29, 2009

Bundesverfassungsgericht: Geldstrafe gegen NPD-Mitglied wegen abgeänderter Nazi-Parole rechtens

Die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitglieds gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist erfolglos geblieben. Wie das Bundesverfassungsgericht am 25. Juni 2009 mitteilte, hatte der Beschwerdeführer vor einer NPD-Parteiversammlung am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen aufgebaut. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war:

„Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch“.

Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Wegen dieses Sachverhalts verhängte das Amtsgericht Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe. Das Gericht begründete die Verurteilung nach § 86a StGB mit der Ähnlichkeit des Schriftzugs zum Horst-Wessel-Lied, das ein gängiges nationalsozialistisches Kennzeichen darstelle. Die gegen diese Entscheidung eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos. ...lesen

Siehe auch:

Deutschland: Verfassungsgericht bestätigt Urteil gegen NPD-Mann [26.06.09]
Urteil gegen Nazi-Symbole
Rechte Parolen leichter bestrafbar!