Dortmund: Einem rechtsradikalen Arbeitslosen darf ALG II gekürzt werden :
Einem rechtsradikalen Arbeitslosen darf ALG II gekürzt werden, wenn er nicht mit Ausländern zusammenarbeitet, so das Sozialgericht Dortmund. Der Mann hatte einen Job in einem multikulturellen Forum in Lünen abgelehnt. Er sehe sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die Ausländerintegration befürworte. (dpa)
Quelle
Taz [19.12.06]
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Taz [19.12.06]
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