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Tuesday, September 18, 2007

NPD darf nicht in "Freiheit Fünfzehn" einladen

Das Kammergericht hat der NPD untersagt, für ihre Veranstaltungen den Namen der Kulturstätte "Freiheit Fünfzehn" zu nutzen. Das teilte der Chef der Union Sozialer Einrichtungen (USE), Wolfgang Grasnick, mit. Die USE, die den renommierten Event-Ort mit Saal, Biergarten und Restaurantschiff in der Köpenicker Altstadt betreibt und einen Imageschaden befürchtet, hatte sich gegen eine Täuschung der NPD Ende Juli gewehrt. Die rechtsextreme Partei hatte in die "Freiheit Fünfzehn" eingeladen. Tatsächlich fand die Veranstaltung in der Aula des Schulamtes statt, die nur dieselbe Postadresse hat. Für den Wiederholungsfall drohen der NPD bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Haft.

Quelle
Berliner Zeitung [18.09.07]