Chemnitz: „Sturm 34“-Rädelsführer rechtskräftig verurteilt
Das Amtsgericht Hainichen hatte Woost im Juni dieses Jahres wegen seiner Teilnahme an „Streifen für ein ausländerfreies Mittweida“ zu einer neun-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass Woost während einer so genannten „Stadtstreife“ an einem Überfall auf einen türkischen Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt war. Damit ist das Urteil gegen den „Sturm 34“-Rädelsführer rechtskräftig. Die Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wurde im März 2006 gegründetet und am 26. April 2007 unter anderem wegen Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus verboten. Laut Verbot handelte es sich bei der Kameradschaft um eine Gruppierung, deren Ziel es war, Mittweida und Umgebung von politisch Andersdenkenden und Ausländern zu befreien. In der nächsten Woche geht der zweite Prozess gegen Woost vor dem Chemnitzer Amtsgericht weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Neonazi gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen vor. (am)
Quelle
Bnr [14.11.07]
Siehe auch:
Urteil gegen "Sturm 34"-Anführer rechtskräftigZum Thema:
Neonazi-Prozess: Gericht weist Anklagepunkte nach Chemnitz zurück [06.12.07]
Haftstrafe für "Sturm 34"-Anführer [28.02.08]
19 Monate Haft [29.02.08]
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