Rechtsradikaler klagt nicht
Bekannter Rechter zieht seine Klage gegen die taz zurück. Stefan Silar wollte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen
Sein Geburtstag im vergangenen Jahr wird Stefan Silar lange in Erinnerung bleiben. Schließlich haben sich inzwischen mehrere Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob ihm damals recht oder unrecht geschah. Die Polizei hatte damals von der Party des Rechtsradikalen in der Schützenhalle Dibbersen Wind bekommen und sie zum Platzen gebracht: Insgesamt 251 Beamte hatten die anreisenden Gäste befragt und gründlich durchsucht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dem wütenden Gastgeber später recht gegeben und den Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt. ...lesen
Sein Geburtstag im vergangenen Jahr wird Stefan Silar lange in Erinnerung bleiben. Schließlich haben sich inzwischen mehrere Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob ihm damals recht oder unrecht geschah. Die Polizei hatte damals von der Party des Rechtsradikalen in der Schützenhalle Dibbersen Wind bekommen und sie zum Platzen gebracht: Insgesamt 251 Beamte hatten die anreisenden Gäste befragt und gründlich durchsucht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dem wütenden Gastgeber später recht gegeben und den Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt. ...lesen
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